GESUNDHEITSFOND

Um unser Ziel eines gesunden Hundes zu erreichen, haben wir einen Gesundheitsfond eingerichtet.

In der Schweiz wohnhafte Besitzer eines Continental Bulldogs, die ihre Hunde von anerkannten Continental Bulldog-Züchter erworben haben, haben Anspruch auf CHF 200.- für die radiologische Untersuchung der Gelenke.

Damit der Club die strengen Bedingungen der SKG erfüllen kann, sollten möglichst alle Hunde radiologisch untersucht werden.

Der genannte Betrag deckt, je nach Tierarzt, etwa die Hälfte der anfallenden Kosten.

Bei Fragen wenden Sie sich über das Kontaktformular an uns.

Cystinurie-Gen-Test wird bei Zuchttieren im CBCS Pflicht!

Der Vorstand und die Zuchtkommission des CBCS haben beschlossen, dass ab sofort alle zur Zucht zugelassenen Zuchttiere (Rüden wie auch Hündinnen), den Cystinurie-Gen-Test zwingend besitzen müssen.

Bei Verpaarungen wird darauf geschaut, dass sich keine belastenden Zuchtpartner verpaaren, um die Gesundheit des Continental Bulldogs zu gewährleisten.

Zuchtrüden und Zuchthündinnen, welche bis dato diesen Test noch nicht durchgeführt haben, müssen diesen Gen-Test noch nachholen. Ohne Testergebnisse werden mit diesen Zuchttieren keine Verpaarungen bewilligt.

Das Testergebnis kann folgendes sein:

N/N = frei von Cystinurie
N/Cys = Träger des Cystinurie-Gens
Cys/Cys = betroffen von Cystinurie

Der Gen-Test kann über den Tierarzt gemacht werden, mittels EDTA-Blut oder Backenabstrichen oder man kann bei Laboklin ein Backenabstrichset bestellen und den Abstrich selbst durchführen und an Laboklin einsenden.

Nach Einsendung des Testergebnisses an die Zuchtkommission, werden die Kosten für den Cystinurie-Gen-Test aus dem Gesundheitsfond zurückvergütet.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Zuchtkommission: zuchtkommission@cbcs

Vorgehen des CBCS bei Erbkrankheiten

Immer wieder wird in Foren oder öffentlichen Plattformen über verschiedene Krankheiten diskutiert, was den Lesern entsprechend viel Freiraum zur individuellen Interpretation der Themen lässt. Somit werden immer wieder Gerüchte gescheuert und Fehlinterpretationen gemacht.

Um jedoch effektiven Erbkrankheiten auf die Spur zu kommen, ist der CBCS auf die Mithilfe der Besitzer der jeweiligen erkrankten Hunde angewiesen.
Der CBCS kann nur nachforschen, wenn er entsprechende Meldungen von den Besitzern über die jeweilige Erkrankung ihres Contis schriftlich, per Mail oder Telefon, mit dem dazugehörigen Stammbaum des erkrankten Hundes, erhält.

Diese Meldungen werden dann von uns in einer Datenbank erfasst und überprüft. Sollten Auffälligkeiten auftreten, werden diese genauer untersucht.

Nur so kann der CBCS gewährleisten, dass einerseits mit den Informationen vertrauensvoll umgegangen wird und andererseits, sofern notwendig, die entsprechenden Massnahmen ergriffen werden.

Meldungen von Drittpersonen (Ausnahme von Züchtern und ihren selbst gezogenen Welpen), quasi „hören und weiter kommunizieren“ können dabei nicht berücksichtigt werden.

Eure Kontaktperson für solche Meldungen ist das sekretariat oder der Präsident CBCS.

president@cbcs.ch

sekretariat@cbcs.ch

Sekretariat CBCS

Fragebogen zu Epilepsie-Erkrankung bei Hunden

 

In Zusammenarbeit mit der Universität Zürich  stellen wir hier den Link, bzw. den Fragebogen zu Epilepsie-Erkrankungen zur Verfügugn für Züchter und Hundehalter.

 

Um möglichst aussagekräftige Resultate zu erhalten, ist es wichtig, dass wir soviele Rückläufe wie irgend möglich erhalten.  Ihre Unterstützung spielt dabei eine grosse Rolle.
Um aussagekräftige Statistiken zu der Krankheit Epilepsie bei Hunden zu erhalten, bitten wir betroffenen Züchter und Hundehalter, nachfolgenden Fragebogen online auszufüllen
oder das beigefügte PDF auszufüllen und an folgende Adresse zu mailen: frank.steffen@uzh.ch oder kbeckmann@vetclinics.uzh.ch

Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen schon im voraus.

> Hier geht’s zum Online-Formular

> Hier kann das Formular als PDF heruntergeladen werden